Service-Verträge

Der Service-Vertrag

Unser Angebot an qualitativ hochwertigen Gewerbegeräten wird um eine Leistung ergänzt, die Sie vor möglichen Störungen schützt und somit entscheidend zu einem sicheren, reibungslosen Betrieb – auch nach der 12-monatigen Miele-Vollgarantie – beiträgt: Der Service-Vertrag.

Er beinhaltet, je nach Art:

Die Vorteile der Service-Verträge im Überblick

Technisch auf dem neuesten Stand

Die regelmäßige Betreuung der Geräte erfolgt nach neuesten technischen Erfahrungen, was entscheidend zur Werterhaltung beiträgt.

Kalkulierbare Kostengröße

Die Abrechnung der Serviceleistungen erfolgt zu einer Kostenpauschale und ist damit fest budgetierbar.

Sicherheitsprüfungen

Die durch die UVV und durch VDE geforderten Untersuchungen werden regelmäßig durchgeführt und dokumentiert. Der jeweils nächste UVV-Untersuchungstermin ist anhand der Miele-Prüfplakette am Gerät ablesbar.

Fehlerfrüherkennung

Durch die genaue Untersuchung des Gerätes können Fehlerquellen erkannt und beseitigt werden, bevor es zur Störung kommt. Dadurch werden Ausfallzeiten vermieden.

Regelmäßiger Service

Die Terminverfolgung wird automatisch durch uns vorgenommen. Nach vorheriger Terminabsprache mit Ihnen ist so die regelmäßige Durchführung von Service-Arbeiten sichergestellt.

Längere Lebensdauer

Durch die regelmäßige Prüfung der Geräte werden Störfaktoren frühzeitig erkannt, was zu einer längeren Lebensdauer beiträgt.


Instandhaltung

Durch diesen Vertrag haben Sie die größtmögliche Planungssicherheit für Ihre Finanzen und den reibungslosen Betrieb der Geräte.
Er beinhaltet neben den Leistungen der Wartung die kostenlose Bereitstellung der erforderlichen Ersatzteile sowie die für deren Einbau notwendige Arbeits- und Wegezeit innerhalb eines Jahres. Er kann auch für Geräte abgeschlossen werden, die bereits bis zu 4 Jahre alt sind. (Bei Geräten, die länger als 1 Jahr in Betrieb sind, führt Miele vor Vertragsabschluss zunächst eine umfassende Funktionsprüfung ggf. mit kostenpflichtiger Reparatur durch.)


Unfallverhütung

Als Betreiber von gewerblich genutzten Geräten sind Sie nach der Unfallverhütungsvorschrift der Beurfsgenossenschaft (UVV) verpflichtet, die von Ihnen betriebenen Geräte jährlich durch einen Sachkundigen prüfen zu lassen. Die Ergebnisse sind in ein Prüfbuch einzutragen, welches den Kontrollbehörden auf Wunsch vorzulegen ist. Die Berufsgenossenschaft / das Gewerbeaufsichtsamt überwachen die Einhaltung der UVV. Die Nichtbefolgung kann sanktions- und haftungsrechtliche Folgen für den Betreiber haben.
Gern informieren wir Sie darüber, ob Ihr Gerät von der BG entsprechend klassifiziert ist.
Wir bieten Ihnen als besondere Service-Leistung die Terminüberwachung und Ausführung der Sicherheitsprüfung an. Die Geräte werden mit einer speziellen Miele-Prüfplakette versehen.


Wartung

Der Wartungsvertrag umfasst eine jährliche Inspektion mit Soll/Ist-Vergleich. Funktion und Sicherheit aller wichtigen Bauteile werden geprüft. So wird eine Fehlerfrüherkennung erzielt, die Ersatzteile rechtzeitig ausgetauscht und der reibungslose Arbeitsvorgang sichergestellt. Eventuell notwendige Ersatzteile und Reparaturaufwendungen sind nicht Gegenstand des Wartungsvertrages.

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