Service-Verträge
Der Service-Vertrag
Unser Angebot an qualitativ hochwertigen Gewerbegeräten wird um eine Leistung ergänzt, die Sie vor möglichen Störungen schützt und somit entscheidend zu einem sicheren, reibungslosen Betrieb – auch nach der 12-monatigen Miele-Vollgarantie – beiträgt: Der Service-Vertrag.
Er beinhaltet, je nach Art:
- die Unfallverhütung
- die Wartung
- die Instandhaltung
Die Vorteile der Service-Verträge im Überblick
Technisch auf dem neuesten Stand
Die regelmäßige Betreuung der Geräte erfolgt nach neuesten technischen Erfahrungen, was entscheidend zur Werterhaltung beiträgt.
Kalkulierbare Kostengröße
Die Abrechnung der Serviceleistungen erfolgt zu einer Kostenpauschale und ist damit fest budgetierbar.
Sicherheitsprüfungen
Die durch die UVV und durch VDE geforderten Untersuchungen werden regelmäßig durchgeführt und dokumentiert. Der jeweils nächste UVV-Untersuchungstermin ist anhand der Miele-Prüfplakette am Gerät ablesbar.
Fehlerfrüherkennung
Durch die genaue Untersuchung des Gerätes können Fehlerquellen erkannt und beseitigt werden, bevor es zur Störung kommt. Dadurch werden Ausfallzeiten vermieden.
Regelmäßiger Service
Die Terminverfolgung wird automatisch durch uns vorgenommen. Nach vorheriger Terminabsprache mit Ihnen ist so die regelmäßige Durchführung von Service-Arbeiten sichergestellt.
Längere Lebensdauer
Durch die regelmäßige Prüfung der Geräte werden Störfaktoren frühzeitig erkannt, was zu einer längeren Lebensdauer beiträgt.
Instandhaltung
Durch diesen Vertrag haben Sie die größtmögliche
Planungssicherheit für Ihre Finanzen und den reibungslosen
Betrieb der Geräte.
Er beinhaltet neben den Leistungen der Wartung die kostenlose
Bereitstellung der erforderlichen Ersatzteile sowie die für
deren Einbau notwendige Arbeits- und Wegezeit innerhalb eines
Jahres. Er kann auch für Geräte abgeschlossen werden,
die bereits bis zu 4 Jahre alt sind. (Bei Geräten, die länger
als 1 Jahr in Betrieb sind, führt Miele vor Vertragsabschluss
zunächst eine umfassende Funktionsprüfung ggf. mit kostenpflichtiger
Reparatur durch.)
Unfallverhütung
Als Betreiber von gewerblich genutzten Geräten sind Sie
nach der Unfallverhütungsvorschrift der Beurfsgenossenschaft
(UVV) verpflichtet, die von Ihnen betriebenen Geräte jährlich
durch einen Sachkundigen prüfen zu lassen. Die Ergebnisse
sind in ein Prüfbuch einzutragen, welches den Kontrollbehörden
auf Wunsch vorzulegen ist. Die Berufsgenossenschaft / das Gewerbeaufsichtsamt
überwachen die Einhaltung der UVV. Die Nichtbefolgung kann
sanktions- und haftungsrechtliche Folgen für den Betreiber
haben.
Gern informieren wir Sie darüber, ob Ihr Gerät von der
BG entsprechend klassifiziert ist.
Wir bieten Ihnen als besondere Service-Leistung die Terminüberwachung
und Ausführung der Sicherheitsprüfung an. Die Geräte
werden mit einer speziellen Miele-Prüfplakette versehen.
Wartung
Der Wartungsvertrag umfasst eine jährliche Inspektion mit Soll/Ist-Vergleich. Funktion und Sicherheit aller wichtigen Bauteile werden geprüft. So wird eine Fehlerfrüherkennung erzielt, die Ersatzteile rechtzeitig ausgetauscht und der reibungslose Arbeitsvorgang sichergestellt. Eventuell notwendige Ersatzteile und Reparaturaufwendungen sind nicht Gegenstand des Wartungsvertrages.
