Gesetzliche Überprüfungen
Unser Rundum-Sorglos-Paket für die Betreiber von Reinigungs- und Desinfektionsautomaten
- In Gerätetechnik und -anwendung geschulte Kundendienst-Techniker
- Inbetriebnahme und umfassende Geräteeinweisung des medizinischen Personals (kostenlos)
- Unterstützung bei der vorgeschriebenen Validierung und Revalidierung gemäß MPBetreibV
- Thermoelektrische Prüfung der Desinfektionsparameter
- Test-Kit zur Überprüfung der Restkontamination von Proteinen auf dem Instrumentarium
- Betriebssicherheit durch Service-Verträge bei planbaren Kosten
Die Unfallverhütung
Als Betreiber von gewerblich genutzten Geräten haben Sie nach der im Oktober 2002 in Kraft getretenen Betriebssicherheitsverordnung die Pflicht, eine Gefährdungsbeurteilung nach §5 festzulegen. Folgende von Ihnen betriebene Geräte sollten mindestens einmal jährlich, bzw. Betriebsstunden bezogen durch einen Sachkundigen auf ihren sicheren Zustand geprüft werden. Die Ergebnisse der Prüfung sind in ein Prüfbuch einzutragen. Der Miele Werkkundendienst bietet Ihnen als besondere Service-Leistung die Terminüberwachung und Ausführung der Sicherheitsprüfung an. Die Geräte werden mit einer speziellen Prüfplakette versehen.
Waschschleuderautomat:
Geräte mit einer kinetischen Energie von mehr als 1.500 Nm (entspricht Miele-Waschschleuderautomat mit einer zulässigen Füllmenge größer als 6 kg), sollten nach Werkempfehlung einmal jährlich durch Sachkundige geprüft werden.
Wäscheschleuder:
Wäscheschleudern mit einem inneren Trommeldurchmesser der größer als 400 mm ist, müssen mit schriftlichem Nachweis durch Sachkundige jährlich geprüft werden. Zusätzlich muss eine Prüfung alle drei Jahre im zerlegten Zustand erfolgen.
